
Branchenmonitor Fleischwirtschaft (Update Januar 2021)
Im Frühjahr 2020 hatten große Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen die Aufmerksamkeit auf problematische Arbeits- und Wohnbedingungen der Beschäftigten in der Fleischindustrie gelenkt. Die Politik sah sich veranlasst, gegen die andauernden Missstände mit strengeren Vorschriften vorzugehen. So wurde im Dezember 2020 von Bundestag und Bundesrat das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ verabschiedet, das Änderungen bestehender Gesetze zusammenfasst, u.a. des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch).
Werkverträge sind danach in Kernbereichen der Fleischindustrie (Schlachten, Zerlegen, Verarbeiten) seit dem 1. Januar 2021 verboten, Leiharbeit wird ab dem 1. April 2021 mit wenigen Ausnahmen weitestgehend untersagt. Um die Einhaltung der Vorschriften für den Mindestlohn prüfen zu können, gilt eine Pflicht zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit. Bei Verstößen, beispielsweise gegen die Höchstarbeitszeit, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Darüber hinaus werden für die Unterbringung der Beschäftigten klare Mindeststandards festgeschrieben.
Mit einem Rekordumsatz von 42,7 Mrd. Euro im Jahr 2019 ist die Fleischwirtschaft die umsatzstärkste Branche der Nahrungs- und Genussmittelindustrie in Deutschland. Durch Corona sind Absatzmöglichkeiten u.a. im Gastronomiebereich weggefallen, der Absatz von Fleischprodukten über den LEH ist jedoch stabil. Negativ auf Absatz, Produktion und Preise wirkt sich der Einfuhrstopp für deutsches Schweinefleisch in Asien aus. Grund dafür ist das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland im Herbst 2020.
Mit dem Branchenmonitor möchte die Hans-Böckler-Stiftung ein branchenspezifisches Informationsangebot bieten, das die Fülle an Informationen über die Branche aus verschiedenen Quellen zielführend aufbereitet und kompakt vermittelt.
Kontakt
Stefan Stracke
Dr. rer. pol.