
Branchenmonitor Fleischwirtschaft (Update September 2023)
Um gegen die Missstände in der Fleischindustrie mit gesetzlichen Regelungen anzugehen, wurde im Dezember 2020 das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ verabschiedet. Danach sind seit 2021 Werkverträge und (mit wenigen Ausnahmen) Leiharbeit in Kernbereichen der Fleischindustrie (Schlachten, Zerlegen, Verarbeiten) verboten. Die bisherige Bilanz fällt gemischt aus.
In der Folge des neuen Gesetzes wurden mehr als 30.000 Werkvertragsbeschäftigte von den Fleischunternehmen direkt angestellt. Bei bestimmten Punkten des Gesetzes wie der Frage der Unterkünfte oder der behördlichen Kontrollen wurden in der Breite bisher jedoch nur begrenzt Fortschritte gemacht. Nach wie vor gibt es beispielsweise Unterkünfte, die überbelegt sind, oder es zeigen sich Mängel u.a. bei Ausstattung und hygienischen Bedingungen. Nicht selten sind die Mietkosten für ein Bett bzw. einen Schlafplatz überteuert.
Kritisch zu sehen ist, dass frühere Werkvertragsunternehmen nach wie vor häufig als „Arbeitsvermittler“ für das Recruiting und die Unterbringung bzw. die Verteilung der Beschäftigten auf die Unterkünfte zuständig sind. Vielfach sind die vorwiegend aus Osteuropa und dem Westbalkan stammenden Beschäftigten auch als heutige Stammbeschäftigte immer noch mit den alten Führungs- und Hierarchiestrukturen konfrontiert, die mit übernommen wurden.
Mit dem Branchenmonitor möchte die Hans-Böckler-Stiftung ein branchenspezifisches Informationsangebot bieten, das die Fülle an Informationen über die Branche aus verschiedenen Quellen zielführend aufbereitet und kompakt vermittelt.
Kontakt
Stefan Stracke
Dr. rer. pol.