Einfluss und Auswirkungen von Mitbestimmung auf Due Diligence in der Lieferkette
Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Sorgfaltspflichtengesetz) in Kraft getreten. Durch das Sorgfaltspflichtengesetz werden bestimmte Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten (sogenannte Due Diligence) innerhalb ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und Lieferkette angehalten.
Kernbestandteile der Sorgfaltspflicht sind eine Grundsatzerklärung, eine Risikoanalyse, Maßnahmen zur Abwendung negativer Auswirkungen und die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, die Einrichtung von Beschwerdemechanismen und die Berichterstattung zur Sorgfaltspflicht. Das Gesetz enthält auch verschiedene Anknüpfungspunkte für Arbeitnehmervertretungen.
wmp consult führt aktuell ein Projekt durch, das die Einbindung und Einflussnahme von Arbeitnehmervertretungen auf die Ausgestaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette erfasst. Das Projekt wird von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert.
Kontakt
Judith Beile
Dr. phil,
Geschäftsführerin