Globale Rahmenvereinbarungen und menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Liefer- und Wertschöpfungsketten
Die globale Wirtschaft ist durch vernetzte Produktion und weltweite Lieferketten geprägt. Laut UN-Handelsorganisation finden mittlerweile 80 Prozent des weltweiten Handels in globalen Lieferketten statt. Angesichts vieler Beispiele von unmenschlichen Arbeitsbedingungen in Branchen wie der Textilindustrie oder beim Abbau von Rohstoffen wird der Ruf lauter, die unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte auch innerhalb der eigenen Lieferkette stärker gesetzlich zu regulieren.
Eine solche „Verpflichtung“ besteht bisher nur bei wenigen Unternehmen und lediglich in Form freiwilliger Initiativen oder Handlungsempfehlungen. Einige Unternehmen haben mit Gewerkschaften Vereinbarungen abgeschlossen. Die Studie untersucht Inhalt und Wirkung solcher globalen Rahmenvereinbarungen (GRVs) von multinationalen Unternehmen mit globalen Gewerkschaftsverbänden. Im Mittelpunkt stehen das Bekenntnis zur und die konkrete Ausgestaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht.
wmp consult hat im Auftrag der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE eine Analyse von 30 solcher Rahmenvereinbarungen durchgeführt und dabei besonderes Augenmerk darauf gerichtet, welche Rolle betriebliche Interessenvertretungen und Gewerkschaften bei der Ausgestaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht spielen.
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Eckhard Voß
M.A. rer. pol.
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