Mitbestimmung bei Lebensmittelhygienestandards und -audits
Aus Auditanforderungen, die auf Lebensmittelhygienestandards wie dem IFS aufbauen, lassen sich u.a. Maßnahmen ableiten, die die Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer*innen im Betrieb betreffen. Dies können etwa Überwachungskameras, Kleidervorschriften, die Ausgestaltung von Sozialräumen oder Zugangskontrollen zum Betriebsgelände oder innerhalb des Betriebsgeländes sein.
Deshalb sollten Betriebsräte wissen, welche Chancen und Risiken sich aus den Audits ergeben und welche Beteiligungsmöglichkeiten (Informationsrechte, Mitarbeiterbefragung, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz) sie haben.
Der Leitfaden beantwortet diese Fragen und zeigt anhand von Beispielen, welche Schnittstellen es zur Mitbestimmung gibt. Außerdem gibt er Handlungsempfehlungen zum Umgang mit potenziellen Konflikten.
Judith Beile/Birte Homann: Ein Leitfaden für Betriebsräte – Betriebsräte und Auditierung: Warum IFS & Co. auch mitbestimmt sein müssen – hrsg. vom Verein Bildung + Beruf e.V. in Abstimmung mit der Gewerkschaft NGG und dem BZO Bildungszentrum