Nichtfinanzielle Berichterstattung – Prüfung durch den Aufsichtsrat
Kapitalgesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine „nichtfinanzielle Erklärung“ zu erstellen. Das heißt, sie müssen über Risiken berichten, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit ergeben, und zwar hinsichtlich Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen sowie Menschenrechten und der Bekämpfung von Korruption. Der Aufsichtsrat hat neben der finanziellen Berichterstattung auch die nichtfinanzielle Berichterstattung zu prüfen. Die Tiefe der Prüfungshandlungen liegt in seinem Ermessen. Er legt Art und Umfang seiner Aktivitäten zur Prüfung selbst fest und beschäftigt sich damit, auf welche Art und Weise Elemente der nichtfinanziellen Berichterstattung in den unterjährigen Bericht der Unternehmensleitung einfließen. Die Arbeitshilfe enthält Unternehmensfallstudien und Checklisten, die gemäß den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt wurden. Sie können als Vorlage genutzt werden, um im Rahmen dieser Prüfung entsprechende Fragen an die Unternehmensleitung zu richten. Autoren/innen der Arbeitshilfe sind Arno Prangenberg, Marius Tritsch, Judith Beile und Katrin Vitols.
Kontakt
Judith Beile
Dr. phil,
Geschäftsführerin