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wmp consult // Handlungsfelder // Mitbestimmung // Nichtfinanzielle Berichterstattung – Prüfung durch den Aufsichtsrat
12.10.2020

Nichtfinanzielle Berichterstattung – Prüfung durch den Aufsichtsrat

Kapitalgesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen  verpflichtet,  eine  „nichtfinanzielle  Erklärung“ zu erstellen. Das heißt, sie müssen über Risiken berichten, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit ergeben, und zwar hinsichtlich Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen sowie Menschenrechten und der Bekämpfung von Korruption. Der Aufsichtsrat hat neben der finanziellen Berichterstattung auch die nichtfinanzielle Berichterstattung zu prüfen. Die Tiefe der Prüfungshandlungen liegt in seinem Ermessen. Er legt Art und Umfang seiner  Aktivitäten  zur  Prüfung  selbst  fest  und  beschäftigt  sich  damit,  auf  welche  Art  und  Weise Elemente der nichtfinanziellen Berichterstattung in den unterjährigen Bericht der Unternehmensleitung einfließen. Die Arbeitshilfe enthält Unternehmensfallstudien und Checklisten, die gemäß den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt wurden. Sie können als Vorlage genutzt werden, um im Rahmen dieser Prüfung entsprechende Fragen an die Unternehmensleitung zu richten. Autoren/innen der Arbeitshilfe sind Arno Prangenberg, Marius Tritsch, Judith Beile und Katrin Vitols.

Download Arbeitshilfe

Kontakt

Judith Beile

Dr. phil,
Geschäftsführerin

Kontakt
+49 40 69 63 284-04
judith.beile@
wilke-maack.de

Katrin Vitols

Dr. sc. pol.

Kontakt
+49 40 69 63 284-00
katrin.vitols@
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