Nachhaltigkeit und CSRD

Unsere Inhouse-Seminare mit dem Titel „Das nachhaltige Unternehmen: Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Interessenvertretung?“ vermitteln Grundwissen zum Thema Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR). Es geht um Inhalt und Bedeutung, Historie und Einordnung des Themas. Internationale, europäische und deutsche Initiativen werden vorgestellt. Hauptbestandteil ist das Thema nicht-finanzielle Berichterstattung nach der europäischen CSRD-Richtlinie und den zugehörigen ESRS-Standards.

Außerdem werden die Themen Menschenrechte und Nationaler Aktionsplan (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und die Rolle des Betriebsrat in diesem Zusammenhang behandelt.

Seminare für Arbeitnehmer:innen im Aufsichtsrat führen wir regelmäßig mit und im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung durch. Die Anmeldung erfolgt über die Hans-Böckler-Stiftung (Ansprechpartnerin: Alexandra Schädler)

Neben der Vermittlung von Grundlagen liegt hier ein Schwerpunkt auf dem Austausch zwischen den Seminarteilnehmer:innen, die aus ihrer Aufsichtsratspraxis berichten und voneinander lernen. Die in der CSRD-Richtlinie festgeschriebene Pflicht zur Berichterstattung über nicht-finanzielle Aspekte sieht auch eine Prüfpflicht für Aufsichtsräte vor –  ein weiterer Baustein des Seminars, wenn es sich an Aufsichtsräte richtet.

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