Nachhaltigkeit und CSR

Unsere Seminare mit dem Titel „Das nachhaltige Unternehmen: Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Interessenvertretung?“ vermitteln Grundwissen zum Thema Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR). Es geht um Inhalt und Bedeutung, Historie und Einordnung des Themas. Internationale, europäische und deutsche Initiativen werden vorgestellt. Ein wichtiger Bestandteil ist das Thema nicht-finanzielle Kennzahlen, verbunden mit den entsprechenden Standards für die Unternehmensberichterstattung. Dazu gehört beispielsweise das Gesetz zur Umsetzung der europäischen CSR-Richtlinie.

Die darin festgelegte Pflicht großer börsennotierter Unternehmen und Finanzdienstleister zur Berichterstattung über nicht-finanzielle Aspekte sieht auch eine Prüfpflicht für Aufsichtsräte vor –  ein weiterer Baustein des Seminars, wenn es sich an Aufsichtsräte richtet. Außerdem werden die Themen Menschenrechte und Nationaler Aktionsplan behandelt.

Neben der Vermittlung von Grundlagen liegt ein Schwerpunkt auf dem Austausch zwischen den Seminarteilnehmer*innen, die aus ihrer Aufsichtsratspraxis berichten und voneinander lernen.

Seminare für Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat führen wir regelmäßig mit und im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung durch. Die Anmeldung erfolgt über die Hans-Böckler-Stiftung (Ansprechpartner: Dr. Oliver Emons)

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