Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erlaubt es dem Betriebsrat, Sachverständige hinzuzuziehen. Grundlage sind der § 80 Abs. 3 BetrVG und bei Betriebsänderungen in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmer*innen der § 111 BetrVG. Im Mittelpunkt stehen die Sicherung von Arbeitsplätzen und eine faire Gestaltung der Arbeitswelt.


wmp consult:

  • erstellt betriebswirtschaftliche Analysen
  • prüft Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Strategien, Konzepten und Maßnahmen des Managements
  • erarbeitet Alternativstrategien, Konzepte und Maßnahmen, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern, z.B. bei der sozialverträglichen Sanierung von Unternehmen
  • berät bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und Arbeitszeitmodellen
  • moderiert und berät bei den Verhandlungen zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten unter Beteiligung der Betroffenen
  • unterstützt bei der Umsetzung von Verhandlungsergebnissen und Konzepten
  • überprüft die vereinbarten Maßnahmen und führt eine Erfolgskontrolle durch
  • berät Arbeitnehmervertretungen im Rahmen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen

Betriebsräten bieten wir praktische Unterstützung bei der Bewertung von Unternehmensstrategien und bei der Entwicklung eigener strategischer Ziele. Dazu gehört im Falle von Restrukturierungsprozessen, Sanierungskonzepte zu analysieren und Spielräume für Alternativen auszuloten, um die Interessen der Beschäftigten umfassend und effektiv vertreten zu können.

Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Lösung zu finden, die dauerhaft zur Sicherung von Beschäftigung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen beiträgt.

Unser Selbstverständnis in der Beratung:

  • unabhängig und an den Interessen der Beschäftigten orientiert
  • fachlich fundiert und klar in der Analyse
  • transparent und überprüfbar in den Ergebnissen

In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen Syndex bieten wir auch Beratung in internationalen Projekten für Euro-Betriebsräte an.

Rechtliche Grundlagen zur Beauftragung von Berater*innen durch den Betriebsrat:

Handlungshilfe für Betriebsräte: