Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. in den Personalvertretungsgesetzen (PersVG) ist geregelt, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsrat bzw. der Personalrat hat. Das Ziel ist es immer, die Interessen der Mitarbeiter*innen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

Betriebs- und Personalräte haben eine Fülle von Aufgaben. Sie wachen über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Vorschriften und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen und haben darüber hinaus viele weitere Aufgaben hinsichtlich Arbeits- und Umweltschutz, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gleichstellung, Weiterbildung uvm.

Die Aufgabe von Betriebs und Personalräten ist anspruchsvoll und ähnelt in vielerlei Hinsicht einer Managementtätigkeit. Um ihre Aufgabe bewältigen zu können, benötigen die Gremien Strategien und Instrumente, die ihre Arbeit strukturieren und erleichtern.

Wir beraten seit vielen Jahren Betriebs- und Personalräte bei der Entwicklung ihrer Strategien. Wir moderieren Klausurtagungen, entwickeln Konzepte und coachen einzelne Betriebs- und Personalratsmitglieder.